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© Cornelia Natterer 2006
Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist gesetzlich geschützt, die Ausbildung selbst allerdings ist nicht gesetzlich geregelt. Aus diesem Grund gibt es auch keine staatlichen, sondern nur private Schulen, die diesen Beruf unterrichten.

In der 1. Durchführungsverordnung (DVO) zum Heilpraktikergesetz (HPG) sind die zu erfüllenden Voraussetzungen festgelegt, um die Erlaubnis zur Teilnahme an der Prüfung erhalten zu können. Mit diesen möchte ich Sie an dieser Stelle vertraut machen:
1. Mindestalter für die Prüfungszulassung ist 25 Jahre.
2. Mindestens Hauptschulabschluss.
3. Polizeiliches Führungszeugnis.
4. Ärztliches Gesundheitsattest.
5. Bei ausländischen Mitbürgern muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
6. Amtsärztliche Überprüfung (Überprüfung der "Kenntnisse und Fähigkeiten" des Antragstellers durch das Gesundheitsamt).
Die Überprüfung dient vor allem dem Schutz des Patienten. Obwohl die Naturheilkunde mit ihrer ganzheitlichen Betrachtungsweise das eigentliche Betätigungsfeld des Heilpraktikers ist, spielt dieser Themenbereich bei der amtsärztlichen Überprüfung keine Rolle. Auf dieser Tatsache ist der Lehrstoff der Grundausbildung an meiner Schule aufgebaut.

Bei Nicht-Bestehen kann die Überprüfung mehrmals wiederholt werden!

Mit der Naturheilkunde, also der eigentlichen praktischen Ausbildung, sollten Sie sich im Rahmen anderer Fachausbildungen und Fachfortbildungen vertraut machen.